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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand:9/2002 der Fa. JKM, Inhaber Jan Kreyer
Jan Kreyer, Mühlenstraße 6, 49324 Melle
Geschäftsführer : Jan Kreyer
§ 1.0
Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten
ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Entgegengesetzte, auch gedruckte, Bedingungen des Käufers sowie mündliche
Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit
unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
§ 2.0
Angebote und Bestellungen
§ 2.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen
werden für. uns erst durch die schriftliche
Bestätigung durch den Geschäftsführer oder durch vorbehaltlose
Auslieferung verbindlich.
§2.2
Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an uns für
verbindlich. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel
des Auslieferungspostamtes. Telefonische Bestellungen gelten erst nach
schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber
als eingegangen, es sei denn der Käufer wünscht eine sofortige
Auslieferung. Wir haften bei telefonischer Bestellung
keinesfalls für Falschlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung
trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
§2.3
Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile aufgrund
unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben
falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller
das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche
jeglicher Art werden ausgeschlossen.
§2.4
An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich
vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht
werden, wenn dies von uns ausdrücklich
schriftlich freigegeben wurde.
§2.5
Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder
in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit
sie nicht in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich
bezeichnet sind.
§3.0
Lieferung
§3.1
Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
verbindlich und gelten als eingehalten,
wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit
steht.
§3.2
Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Zubehörteilen
behalten
wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen
aufgrund unserer spezifischen
Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung vor. Sonderanfertigungen
gelten vom Beginn der Fertigung an als abgenommen.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers stellen wir die bis zum Zeitpunkt
der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung.
§3.3
Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern,
Krankheit usw.),
an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist
in angemessenem Umfang um mindestens 2 Wochen.
Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar,
so können wir vom Vertrag zurücktreten.
§3.4
Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer
von Ihm schriftlich gesetzten Nachfrist
von mindestens 2 Wochen seinerseits vorn Vertrag zurücktreten. Das
Rücktrittsrecht erstreckt sich nur auf den nicht erfüllten Teil
des Vertrages. Eine Weitergabe von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
§4.0
Versand, Gefahrenübergang und Warenentgegennahme
§4.1
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, sobald die
Ware unseren Betrieb verlassen hat.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Käufers und geht zu seinen Lasten.
Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung
der günstigsten Versandwege können
wir nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware
ohne unser Verschulden,
so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für
eine ordnungsgemäße Versendung der Ware
ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
§4.2
Wir behalten uns Teillieferung vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer
verwendet werden kann.
Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart,
nur per Nachnahme oder Vorkasse.
§4.3
Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen,
wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt
worden ist.
Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden
selbst zu tragen.
§4.4
Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche
Zustimmung unsererseits,
an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung
zu stellen.
Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir
umgehend eine Ersatzlieferung
(Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt
an uns zu begleichen und
vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.
§5.0
Preise und Zahlungsbedingungen
§5.1
Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten,
aber inklusive 16 % Mehrwertsteuer
(zum Zeitpunkt des Katalogdruckes geltender gesetzlicher MwSt-Satz).
Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog
wird nicht gehaftet.
§5.2
Vom Kunden abgeholte, oder direkt von uns angelieferte Ware ist sofort
in bar zu bezahlen.
§6.0
Annahmeverzug
§6.1
Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt,
so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert
Weigert sich der Kunde,
nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw.
abzuholen,
so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen.
Den entstandenen Schaden
(Lagerungs-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt
der Käufer bzw. Auftraggeber
§7.0
Eigentumsvorbehalt
§7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte
Ware (Vorbehaltsware)
unser Eigentum Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte
- gleich
in welchem Zustand - weiterveräußert, so tritt der Käufer
hiermit schon alle Forderungen an seine Abnehmer an uns ab.
Bei Veräußerung unserer Waren in Verbindung mit anderen Waren
fremder Herkunft oder in Verbindung
mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe
des Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle
aber ein Anteil in Höhe unserer Forderungen zu.
§7.2
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich
zu behandeln.
§7.3
Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen
Zahlungsvereinbarungen verpflichtet
sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem
Verkäufer auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben.
§8.0
Gewährleistung
§8.1
Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme,
aber spätestens bis 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
§8.2
Beanstandete Ware werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder durch
einwandfreie Ware ersetzen.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung
in Lieferverzug,
so kann der Käufer nach 14-tägiger Frist von seinem Kaufvertrag
zurücktreten.
§8.3
Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurück zu senden.
Im Fall eines durch unser Hause festgestellten begründeten Mangels
tragen wir die Frachtkosten
und die Kosten für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.
§8.4
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Mängel
auf eine Verletzung von
Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auf natürlichen
Verschleiß zurückzuführen bzw.
der Einbau in keiner Fachwerkstätte erfolgt ist. Die Ware ist vor
dem Einbau auf etwaige Mängel zu prüfen.
Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs- und Montagekosten
werden nicht anerkannt.
§8.5
Weitergehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware
entstanden sind,
sind von der Haftung ausgeschlossen.
§8.6
Wegen der besonderen Beanspruchung gilt für folgende Teile eine 12-monatige
Gewährleistungsfrist:
Auspuffteile, Fahrwerksteile, FeIgen und Reifen.
Ebenso sind Motoren, Motorteile, Bremsteile, Dichtungen und Lenkungsteile
von der Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährung beginnt mit Lieferung der Bauteile.
§8.7
Keine Gewährleistungsfrist gilt für Motorsportteile, bzw. Teilen
zu Show-Zwecken.
§9.0
Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
§9.1
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen. die im öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen,
müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer
muß das Fahrzeug,
soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein
vorführen,
Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim
Käufer.
Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung
durch den TUV sind ausgeschlossen,
es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter
Beachtung der entsprechenden
Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
§10.0
Warenrücknahme und Rücklieferungen
§10.1
Bei Warenrücknahmen von sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie
Verpackung der Ware.
§10.2
Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten
Ware.
Die Rücksendung muß frei Haus erfolgen. Für Wiedereinlagerung
werden dem Käufer 15 % des Warenwerts
aber mindestens 30,00 DEM / 15,00 EUR in Rechnung gestellt.
Waren mit einem Nettowarenwert unter 100,00 DEM / 50,00 EUR werden grundsätzlich
nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen.
Gebrauchte, beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von
der Rücksendung
ausgeschlossen und werde nicht gutgeschrieben.
§10.3
Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen
§11.0
Erfüllungsort und Gerichtsstand
§11.1
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 49324 Melle
Mühlenstraße 6
§11.2
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
Osnabrück
§11.3
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt
das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
§11.4
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen als allein
maßgebend an. Sie sind auch für jeden weiteren Auftrag maßgebend,
ohne daß erneut ein spezieller Hinweis
auf diese Vertragsbedingungen erfolgen müßte.
§11.5
Gültigkeit der Bedingungen: Punkte 1-11 sind ab sofort gültig
und behalten ihre Gültigkeit,
bis dem Kunden von uns neue Geschäftsbedingungen bekanntgegeben werden
§11.6
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt
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